Fragen und Antworten, FAQs
Brauche ich ein Rezept für Hörgeräte? - Ja, gesetzliche und privat Versicherte benötigen bei der Erstversorgung immer eine "Ohrenärztliche Verordnung einer Hörhilfe" um Leistungen der Versicherer zu bekommen. Die Verordnung stellt der HNO-Arzt aus, sofern eine Indikation vorliegt.
Ein Privatkauf ohne Verordnung ist ebenfalls möglich.
Wie lange ist die Ohrenärztliche Verordnung gültig? - Die Verordnung muss innerhalb von 28 Kalendertagen beim Hörakustiker vorgelegt werden, auch wenn der Erstberatungstermin später liegt.
Bezahlt die Krankenkasse oder private Versicherung etwas?- Ja, es werden in der gesetzlichen Krankenversicherung Festbeträge bezahlt. Die privaten Versicherer übernehmen entweder Pauschalbeträge oder erstatten prozentual, dies ist in den Tarifen individuell geregelt.
Kann ich verschiedene Hörsysteme vor dem Kauf testen?-Ja, wir raten dringend dazu verschiedene Hersteller sozusagen gegeneinander zu testen. Hierzu bekommen Sie Demo-Geräte von uns zur Verfügung gestellt die individuell auf Ihren Hörverlust eingestellt werden.
Gibt es Hörgeräte zum Aufladen?-Ja, es gibt zahlreiche Modelle mit Akkubetrieb.
Wie lange hält ein Hörsystem?- Moderne Hörsysteme sind nach sehr hohen Standards gefertigt, die Tragedauer ist grundsätzlich auf mindestens 6 Jahre ausgelegt.
Kann ich als Kunde eines anderen Akustikers zu Ihnen wechseln?-Ja, ein Wechsel des Akustikbetriebs ist zu jeder Zeit möglich.
Ich habe bereits ein Hörsystem, komme aber nicht damit zurecht. Welche Möglichkeiten gibt es? - Zunächst sollte das vorhandene System geprüft werden und gegebenfalls die Einstellung optimiert werden. Bei Bedienungsschwierigkeiten sollten Sie einen Beratungstermin vereinbaren um die Handhabung unter Anleitung zu üben.
Wie oft sollte ich als Hörgeräteträger zum HNO-Arzt? - Eine Kontrolle ist einmal im Jahr sinnvoll, bei starker Cerumenproduktion oder medizinischen Problemen mit den Ohren auch häufiger.